Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz haben seit Januar 2013 erstmals Personen mit der Pflegestufe 0 einen Anspruch auf Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
In die Pflegestufe 0 fallen Patienten, die keinen oder einen nur sehr geringen Pflegebedarf haben, ihren Alltag jedoch trotzdem nicht selbstständig bewältigen können und auf Hilfe angewiesen sind.
Diese Personen erfüllen jedoch noch nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe 1. Betroffen sind von dieser Regelung überwiegend demenzkranke, psychisch erkrankte oder geistig behinderte Menschen, die durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz eine eindeutige Besserstellung erfahren. Über die üblichen Pflegeleistungen hinaus können Ansprüche auf Verhinderungspflege, Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln sowie zur Verbesserung des Wohnumfeldes bei der Pflegeversicherung geltend gemacht werden.
Pflegeleistungen für die Stufe 0 mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf:
Pflegegeld: 123 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 231 €/Monat