Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit) werden erfüllt, wenn der Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person täglich mindestens zwei Verrichtungen der Grundpflege (Ernährung, Körperpflege und Mobilität) umfasst. Außerdem muss der oder die Pflegebedürftige mehrmals wöchentlich Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten beanspruchen. Zusätzlich muss der tägliche zeitliche Aufwand innerhalb einer Woche durchschnittlich wenigstens 90 Minuten ausmachen, hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten angerechnet werden.
Pflegeleistungen für die Pflegestufe 1:
Pflegegeld: 244 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 468 €/Monat
Pflegeleistungen bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf:
Pflegegeld: 316 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 689 €/Monat
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (2013): Statistiken zur Pflegeversicherung, Berlin