In die Pflegestufe 3 ( Schwerstpflegebedürftigkeit ) fallen alle Personen, die bei der Grundpflege, also in den Teilbereichen Ernährung, Körperpflege und Mobilität, rund um die Uhr Hilfe benötigen und ebenfalls mehrmals wöchentlich Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Die Pflege muss am Tag durchschnittlich mindestens fünf Stunden in Anspruch nehmen, vier Stunden müssen dabei der Grundpflege zugerechnet werden können.
Die erforderlichen Leistungen für die Grundpflege müssen nicht von einem Pflegedienst geleistet werden. Der Bedarf kann, nachdem er einmal von der Pflegeversicherung festgestellt wurde, nach dem Wunsch des Pflegebedürftigen abgedeckt werden. Häufig kann der Pflegeaufwand, der in der Pflegestufe III anfällt, jedoch nicht alleine von den Angehörigen der betroffenen Person gedeckt werden. In solchen Fällen ist es ratsam, über das Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes nachzudenken.
Pflegeleistungen für die Pflegestufe 3:
Pflegegeld: 728 €/Monat
Pflegesachleistungen: bis zu 1.612 €/Monat
Die Pflegeleistungen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf betragen genauso viel.